Barrierefreiheit

Barrierefreiheit

 

Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.deutsche-lebensmittelbuch-kommission.de veröffentlichten Internetseite in der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Internetseiten und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Für die Internetseite wurde die digitale Barrierefreiheit zuletzt im Juli 2025 im Rahmen eines vereinfachten BITV-Tests durch die Überwachungsstelle des Bundes für die Barrierefreiheit von Informationstechnik überprüft. Die auf dieser Grundlage ausgesprochenen Handlungsempfehlungen zur Verbesserung der BITV-Konformität werden kontinuierlich umgesetzt.
Diese Website entspricht in weiten Teilen den Anforderungen. Ausnahmen werden bearbeitet und sind im Folgenden aufgeführt.


• Alternativtexte der Logos sind unzureichend.
• Für technische Hilfsmittel und bei Pfeiltastennutzung treten teilweise Probleme mit der Lesereihenfolge auf und
  die Navigierbarkeit über Navigationselemente, interaktive Schaltflächen und Listen ist aus programmatischen und
  semantischen Gründen teilweise erschwert.
• Die Beschriftung in diesen Bereichen sowie die Kontraste der Navigationslinks sind unzureichend und Sprunglinks zum Hauptinhalt fehlen.
• Bei wesentlichen Inhalten zur Erklärung zur Barrierefreiheit in leichter Sprache, fehlen Erläuterungen.
• Das Kontaktformular ist in der derzeitigen Ausführung noch nicht barrierefrei.
 

Nicht alle der angebotenen Dokumente zum Herunterladen sind barrierefrei. Bei vielen Dokumenten handelt es sich um alte Dokumente, bei denen das Ausgangsdokument nicht mehr vorliegt. Diese Dokumente werden nicht nachträglich überarbeitet. Wir haben uns zum Ziel gesetzt, zukünftig so weit wie möglich und zweckmäßig barrierefreie PDF-Dateien anzubieten bzw. die Inhalte im HTML-Format einzustellen. Sollten Sie Inhalte aus älteren Dokumenten in einer für Sie zugänglichen Form benötigen, wenden Sie sich bitte über das Kontaktformular an uns. Wir werden versuchen, Ihnen die Inhalte so weit wie möglich auf einem anderen Weg zur Verfügung zu stellen.

 

Datum der Erstellung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 23.09.2020 erstellt und am 06.03.2026 aktualisiert.

 

Barriere melden: Kontakt zu den Feedback Ansprechpersonen

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen nutzen Sie bitte unsere Hinweise auf der Seite „Barriere melden“.

 

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter:
www.schlichtungsstelle-bgg.de

Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin

Telefon: 030 18 527-2805

                                                                                                                                                                                                                                                        Stand: Januar 2021